Durchführung von IV-Massnahmen

 

 
 
 

Integrationsmassnahmen für Jugendliche
Wir unterstützen die jungen Menschen in ihrer Präsenz- und Arbeitsleistungsfähigkeit, welche weitere Massnahmen ermöglichen. Nach dieser Integrationsmassnahme, welche zwischen einem und 12 Monaten dauert, sollen sie in der Lage sein, an weiteren Massnahmen beruflicher Art teilzunehmen.

Aufbautraining
Wir unterstützen die jungen Menschen während des Aufbautrainings ihre Präsenz- und Leistungsfähigkeit aufzubauen und zu stabilisieren. Ziel ist es, dass die Teilnehmenden an einer weiterführenden Integrationsmassnahme, einer Massnahme beruflicher Art oder der Stellenvermittlung teilnehmen können.

Arbeitstraining
Wir unterstützen die jungen Menschen in der Stabilisierung und dem Ausbau ihrer Arbeitsfähigkeit, damit sie den Übertritt in den 1. Arbeitsmarkt als oberstes Ziel erreichen können. Innerhalb des Arbeitstrainings, welches maximal drei Monate dauert, wird die Arbeits- und Leistungsfähigkeit so ausgebaut, dass der Übertritt in eine Anschlussmassnahme im 1. Arbeitsmarkt oder eine Anstellung im 1. Arbeitsmarkt erfolgen kann.

Arbeit zur Zeitüberbrückung
In der Arbeit zur Zeitüberbrückung unterstützen wir die jungen Menschen, welche ein Aufbau- oder Arbeitstraining absolviert haben, jedoch auf den Beginn der konkreten Anschlusslösung warten müssen. Die erworbene Leistungs- und Arbeitsfähigkeit wird mit der Arbeit zur Zeitüberbrückung erhalten.

Vorbereitung auf eine erstmalige berufliche Ausbildung
Wir unterstützen die jungen Menschen auf ihrem Weg in die Arbeitswelt, bei der Berufswahl, bei praktischen Arbeitserfahrungen intern und bei externen Praktikumseinsätzen, mit dem Ziel einen Lehrvertrag zu erhalten.